Beurlaubungen

Aus besonderen Gründen, beispielsweise familiären Anlässen, können Schülerinnen und Schüler bis zu zwei Tagen vom Unterricht beurlaubt werden. Hierzu muss rechtzeitig von den Eltern ein entsprechender Antrag bei der Klassenlehrerin gestellt werden, der die Gründe für die Beurlaubung erläutert.

Daten für besondere Gottesdienste und Feiertage aller Glaubensrichtungen sind den Klassenlehrerinnen schriftlich mitzuteilen, wenn aus diesen Gründen die Schule nicht besucht wird.

Über Beurlaubungen ab drei Tagen oder unmittelbar vor und nach den Ferien entscheidet die Schulleitung. In diesen Fällen muss die Beurlaubung mindestens drei Wochen vorher schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden. Ein Antrag auf Beurlaubung vor oder im Anschluss an die Ferien kann in der Grundschulzeit nur einmal beantragt werden. Der Wunsch, außerhalb der Ferien die günstigeren Tarife der Urlaubsveranstalter zu nutzen oder Verkehrsstaus zu entgehen, wird dabei nicht als besonderer Grund angesehen!

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