Krankheit
Aufgrund einer Verordnung sind wir angehalten, bei unentschuldigtem Fernbleiben Ihres Kindes vom Unterricht, Sie bereits unmittelbar nach Unterrichtsbeginn (um 8.30 Uhr) zu kontaktieren. Wenn wir Sie nicht erreichen, und wir der Meinung sind, zum Schutz Ihres Kindes handeln zu müssen, ist es notwendig bei der Polizei anzurufen. Aus diesem Grunde müssen wir von Ihnen unbedingt rechtzeitig informiert werden, wenn ihr Kind krankheitsbedingt fehlt.
Die Gesamtkonferenz und der Schulelternbeirat haben ausführlich über diese Verordnung gesprochen. Beide Gremien kamen zu folgender Regelung:
Sie rufen im Krankheitsfall bei einem*r Klassenkamerad*in Ihres Kindes an und geben Bescheid. So kann das Kind dem*der Klassenlehrer*in die Information mündlich zukommen lassen, und wir müssen uns keine Sorgen machen, dass auf dem Schulweg etwas passiert sein könnte. Dies gilt als erste Entschuldigung. Selbstverständlich muss später eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. (Eine Email oder eine Notiz im Mitteilungsheft genügen nicht.)
Bitte sehen Sie unbedingt davon ab, telefonisch über das Sekretariat oder per Email an den*die Klassenlehrer*in Ihr Kind zu entschuldigen.
Bitte beachten Sie, dass auch einzelne Fehlstunden entschuldigt werden müssen. Falls Ihr Kind wegen Unwohlseins früher nach Hause geht oder wegen eines Arzttermins später kommt, benötigen wir ebenfalls eine schriftliche Entschuldigung. Bitte legen Sie die Arzttermine möglichst auf den Nachmittag. Wenn Sie die Fehltage oder -stunden nicht schriftlich entschuldigen, müssen wir diese als unentschuldigt im Zeugnis vermerken.
Nachfolgend finden Sie eine Vorlage für ein Entschuldigungsschreiben:
Abs.:
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Entschuldigung
Unser Kind __________________________, Klasse _______,
konnte am / vom __________ bis ____________________
nicht am Unterricht teilnehmen. Wir bitten das Fehlen zu entschuldigen.
Grund: _____________________________________________________
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Ort / Datum Unterschrift
Wenn Ihr Kind mehrere Tage krank ist, versuchen wir in der Regel, einem anderen Kind die Arbeitsmaterialien mitzugeben. Es ist hilfreich, wenn das Kind, das das Material mitbringen soll, von Ihnen vorab darüber informiert wurde. Ihr Kind kann diese, wenn möglich, während der Krankheitsphase bearbeiten. Es ist in jedem Fall sinnvoll, dass es die Arbeiten nachholt, wenn es wieder gesund ist. In der Schule kann versäumter Unterricht leider nicht nachgearbeitet werden.