Smartwatches

Alle Funktionen, außer dem Zeitablesen, müssen bei Smartwatches in der Schule und damit auch in der ESB sowie im Ganztag sowohl während der Schul- als auch in den Ferienzeiten ausgeschaltet sein. Sollten Kinder dennoch diese Funktionen benutzen und damit den Ablauf des Schultages stören, können die Lehrer*innen und Erzieher*innen diese den Kindern abnehmen. Die Uhren und Geräte müssen dann von den Erziehungsberechtigten im Sekretariat der Schule abgeholt werden. Hierzu sind auch die Verbraucherinformationen zu Kinderuhren mit Abhörfunktion zu beachten.

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