Schulanmeldung

In Hessen beginnt die Schulpflicht für alle Kinder, die bis zum 30. Juni das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August.

Im Frühjahr (innerhalb der drei Wochen vor den Osterferien) 1,5 Jahre vor Schuleintritt findet die Schulanmeldung statt. Der genaue Termin wird öffentlich (auch in den Kindergärten) bekannt gegeben. Außerdem erhalten alle Eltern eine Einladung zur Schulanmeldung an der zuständigen Grundschule. Die Schüleranmeldung findet zu diesem frühen Zeitpunkt statt, um die Deutschkenntnisse des Kindes zu ermitteln und gegebenenfalls den Besuch des Vorlaufkurses zu empfehlen. Der Vorlaufkurs wird dann während des letzten Kindergartenjahres an bestimmten Tagen angeboten.

Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli bis 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, können als sogenannte "Kann-Kinder" eingeschult werden. Die Entscheidung darüber trifft ebenfalls die Schulleiterin bzw. der Schulleiter. Wir bitten Sie, Anträge auf vorzeitige Einschulung in der 4. Woche vor den Osterferien im Sekretariat abzugegeben.